Unversicherbar
Mittwoch, 2. März 2011Ein Risiko ist versicherbar, wenn der Versicherer in der Lage ist, risikoäquivalente Prämien zu berechnen. Wer mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht, muss einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen als jemand mit geringer Schadenswahrscheinlichkeit - ein einfaches und wirksames Prinzip.
Lässt man es außer acht, droht ein Phänomen, das Ökonomen adverse Selektion nennen: die Häufung schlechter Risiken. Wenn die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles für die Prämienhöhe keine Rolle spielt, versichern sich überwiegend jene, die mit dem Schadensfall rechnen. Sie profitieren von den Beiträgen der anderen, bei denen voraussichtlich kein Schaden eintritt. Am Ende wird die Versicherung immer teurer.
Die Schadenswahrscheinlichkeit im Voraus abzuschätzen, ist ein Hauptproblem der Kalkulation von Versicherungen. Da sie nicht in die Zukunft sehen können, bedienen sich die Versicherungsunternehmen verschiedener Indikatoren. Wer zum Beispiel raucht oder Motorrad fährt, stirbt mit hoher Wahrscheinlichkeit eher als eine Person, die das nicht tut. Folglich ist auch seine Prämie für eine Risikolebensversicherung höher. Das ist nicht nur effizient, sondern auch gerecht.
Nun hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Risikoabschätzung zwar auch weiterhin alle möglichen Indikatoren heranziehen darf, einen jedoch nicht: das Geschlecht des Versicherten. Begründung: Die EU wolle ja die Gleichbehandlung der Geschlechter. Und es gibt sogar Kommentatoren, die dieses hirnrissige Urteil begrüßen.
Zum Beispiel Daniela Kuhr in der “Süddeutschen Zeitung”. Das Urteil sei richtig, so die Autorin, denn die Differenzierung des Risikos nach Geschlecht sei “willkürlich und ohne jede Grundlage”. Da kann die Versicherungswirtschaft ja froh sein, dass die Expertin für Versicherungsökonomie Daniela K. ihr endlich mal aufzeigt, was sie jahrzehntelang falsch gemacht hat. Und das auch noch ohne Honorar!
Ein paar Fragen bleiben. Zum Beispiel diese: Ein Versicherungsunternehmen, das Kfz-Haftpflichtversicherungen anbietet, weiß, dass junge Männer auf dem Land mehr Unfälle verursachen als alte Frauen in der Stadt. Das Alter und den Wohnort darf es bei der Prämienkalkulation berücksichtigen, das Geschlecht aber nicht. Weil das die Gleichstellung der Geschlechter verhindere. Wo bleibt die Gleichstellung des Alters? Und überhaupt, wo bleibt bei dieser Sache eigentlich der gesunde Menschenverstand?
