“Sensationell” haben nicht wenige Beobachter das Urteil des Bundesverfasungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der ALGII-Regelsätze genannt. Genau betrachtet findet sich allerdings recht wenig Sensationelles. Wer sich in das Urteil vertieft, stellt fest, dass der Gesetzgeber hier und da eine Begründung nachliefern muss, und da und dort die eine oder andere Festlegung mit empirischen Daten unterlegen sollte. Kein Wort von notwendigen Erhöhungen, im Gegenteil.
So wird ausdrücklich für rechtens erklärt, dass Paare 180 Prozent des Regelsatzes eines Alleinstehenden erhalten, da sie haushaltsinterne Skalenerträge erwirtschaften können. Dies konnte durch eine (!) Studie des Deutschen Vereins nachgewiesen werden. Das Gericht übersah dabei großzügig die äußerst umfangreiche Literatur zur Frage der Äquivalenzgewichtung, die sich im Rahmen der Armutsforschung genau dieser Frage widmet und die auch mit zahlreichen empirischen Untersuchungen aufwarten kann.
Die meisten Äquivalenzskalen unterstellen weit größere haushaltsinterne Skalenerträge als der Deutsche Verein ermittelt. In der neuen OECD-Skala kommt der Partner auf 50 Prozent, Kinder auf 30 Prozent. Eine Familie mit einem Kind würde mithin mit 180 Prozent des Regelsatzes eines Alleinstehenden dessen Nutzenniveau erreichen. Die Hartz IV-Regelsätze addieren sich aber auf 240 bis 250 Prozent - je nach Alter des Kindes. Selbst die alte OECD-Skala würde mit 70 bzw. 50 Prozent des Bedarfs von Alleinstehenden für Partner und Kinder zu weit geringeren Sätzen kommen als es das SGB II bereits jetzt tut.
All das hindert Leitartikler, Politiker und andere aber nicht daran, die Gäule durchgehen zu lassen. Noch vergleichsweise bescheiden kommt der Paritätische Wohlfahrtsverband daher, der die Regelsätze für Kinder um rund 50 Euro anheben will. Der DGB schlägt hingegen gleich das volle Programm vor: Erhöhung des Kindergeldzuschlags, der Regelsätze und - klar - Einführung eines gesetzlichen Midestlohns - auch wenn das nicht die Bohne mit dem Urteil zu tun hat. Die Teilnehmer der 287. Montagsdemonstration in Aschersleben (Sachsen-Anhalt) fordern gleich einmal 500 Euro Regelsatz und ein Ende der “Kontrollmaschinerie”. Gemeint ist wohl die Arbeitsverwaltung, die sich bemüht, die Fürsorgeleistungsempfänger wieder in Arbeit zu bringen, damit sie künftig auf eigenen Füßen stehen können.
Nicht viel besser ist das, was aus der politischen Ecke kommt. Die SPD behauptet, sie wolle die vom Verfassungsgericht geforderten Änderungen schon seit Jahren, geflissentlich ignorierend, dass sie viele Jahre selbst den Arbeitsminister stellte; die Grünen fordern 420 Euro für Erwachsene und 280 Euro für kleine Kinder - das macht einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.900 Euro netto für eine 4-köpfige Familie. Da kommen selbst Durchschnittsverdiener ins Grübeln, ob sich das arbeiten noch lohnt.
Die amtierende Arbeitsministerin tut so, als habe sie es ja schon immer gewusst; die FDP meint, eine Gelegenheit nutzen zu müssen, ihr - tut mir leid wenn man es so deutlich sagen muss - überarbeitungsbedürftiges Bürgergeld-Modell ins Gespräch zu bringen; und die CSU hat in all den Jahren noch überhaupt keinen brauchbaren Vorschlag zur sozialen Grundsicherung gemacht, meint aber trotzdem mal etwas dazu sagen zu müssen, auch wenn es nur dummes Zeug ist.