Rechts blinken, links abbiegen
Der Staat hat nicht zu entscheiden, wie die Leute ihr Familienleben organisieren.
Diese bemerkenswerte Aussage stammt vom Vorzeigegrünen Cem Özdemir. Bemerkenswert ist sie vor allem deshalb, weil seine Partei mit der Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings genau das Gegenteil anstrebt: denn damit würde sich der Staat massiv in die Frage einmischen, wie Familien die Erwerbsarbeit im Haushalt aufteilen.
Im Kern geht es um die Frage, ob sich Ehepartner gemeinsam oder getrennt zur Steuer veranlagen lassen. Gegenwärtig haben sie die Wahl. Bei der gemeinsamen Veranlagung werden beide Einkommen zusammengezählt und darauf die Steuer berechnet. Bei getrennter Veranlagung zahlt jeder die Steuer für sein eigenes Einkommen. Weil der Einkommensteuersatz mit zunehmendem Einkommen steigt, macht das einen Unterschied in der Höhe der zu entrichtenden Steuern.
Die Grünen wollen eine getrennte Veranlagung vorschreiben, weil sie unter anderem der Auffassung sind, dass die gemeinsame Veranlagung Frauen von der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung abhält. Auf den ersten Blick erscheint das plausibel. Da beide Einkommen zusammengezählt werden, muss ein zusätzliches Einkommen der Frau mit dem hohen, gemeinsamen Steuersatz versteuert werden. Würde sie getrennt veranlagt, müsste sie für ein geringeres Zusatzeinkommen auch nur wenig Steuern zahlen. Für den Haushalt wäre das insgesamt aber ein schlechtes Geschäft, denn bei individueller Veranlagung wäre die Steuer des Mannes erheblich höher.
Bei der geforderten getrennten Veranlagung zahlt ein Haushalt gegenüber der gemeinsamen Veranlagung in allen Fällen höhere Steuern, mit einer Ausnahme: wenn beide Ehepartner genau gleich viel verdienen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Die gemeinsame Veranlagung verhält sich neutral gegenüber der Aufteilung der Erwerbsarbeit im Haushalt. Ob der Mann viel verdient und die Frau wenig oder gar nichts, oder ob es genau umgekehrt ist, spielt keine Rolle. Die Steuer ist immer gleich hoch. Bei der getrennten Veranlagung gibt es jedoch eine steueroptimale Verteilung, nämlich dass beide Ehepartner genau gleich viel verdienen.
Somit ist die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht nur eine Steuererhöhung für Familien. Der Staat versucht auch, über steuerliche Anreize die Verteilung von Erwerbsarbeit in den Familien in ein bestimmtes, von Politikern für gut befundenes Verhältnis zu bringen. Leiden müssen darunter alle Familien, deren bevorzugte Aufteilung der Erwerbsarbeit von diesem Politikerideal abweicht. Sie müssten sich auf saftige Steuererhöhungen gefasst machen.

19. April 2012 um 11:01
Die ganz konsequente Konsequenz aus Özdemirs Zitat würde allerdings in der Tat die Abschaffung des Ehegattensplittings nach sich ziehen, denn sie würde meines Erachtens die komplette Abschaffung der (staatlichen) Institution Ehe bedeuten.
Das Gedankenexperiment macht für mich vor allem deutlich, wie absurd die Ergebnisse oft werden, wenn man versucht, einzelner Aspekte eines Systems zu liberalisieren, das so vollständig von der Sozialdemokratie durchdrungen ist wie das deutsche.
19. April 2012 um 17:12
In der Tat. Natürlich kann man von dem Konzept der Ehe (oder auch der Lebensgemeinschaft) vollkommen abgehen und jeden Mesnchen nur noch als Individuum betrachten. Dann dürfte man allerdings auf der anderen Seite auch keine Pflichten der gegenseitigen Unterstützung mehr vorsehen, so wie sie das Sozial- und Unterhaltsrecht in erheblichen Maße gegenwärtig vorschreibt.
Viele Grüße,
Holger